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Dresden (Elise von der Recke, Chris- er kritisierte standesabhängige Urtei-
toph August Tiedge). Im Hause der le. Seinen jüngeren Brüdern erteilte
Witwe Voigt in Naumburg lernte er er Unterricht in Sprachen und Musik,
seine spätere Frau Emilie kennen. Die mit dem Konrektor des Gymnasiums
Familie Voigt war sehr kunstsinnig. Friedrich Gotthelf Fritsche war er
Stöckhardts Schwager Carl Friedrich befreundet. Bald merkte Stöckhardt
Eduard Voigt gehörte zu den Förde- jedoch, dass ihn das Leben in Baut-
rern des Leipziger Gewandhaus-Or- zen beru# ich nicht ausfüllen konnte.
chesters und zum Bekanntenkreis von Sein ausgezeichneter Ruf drang bis
Robert Schumann. nach St. Petersburg. Im damaligen
Russischen Reich wurde Römisches
Stöckhardt hatte schon in jungen Recht gelehrt, das seinerzeit in vielen
Jahren viel persönliches Leid erfah- europäischen Staaten als maßgebliche
ren. Nach seiner Mutter war 1820 Rechtsquelle galt. Stöckhardt erhielt
auch seine erste Stiefmutter, Erdmu- 1831 die Berufung als Professor an
the Wilhelmine geb. von Leonhardi, das Pädagogische Hauptinstitut in St.
frühzeitig verstorben, 1825 sein Petersburg, wo die zukün* igen Lehrer
geliebter Bruder Gerhard Julius. Als höherer Schulen studierten. Zu seiner
der Vater wegen Krankheit seinen Familie gehörten im Jahr des Umzugs
baldigen Tod voraussah, holte er zwei kleine Kinder, die in Bautzen
seinen nunmehr ältesten Sohn nach geborenen Clara und Reinhold.
Bautzen zurück, um die Familie
zu unterstützen. Stöck hardt erhielt Stöckhardt wurde in St. Petersburg
1828 eine Anstellung als Königlicher zum Kaiserlichen Hofrat ernannt.
Sächsischer Rechts-Consulent. Von Fürst Christoph von Lieven, ein
1824 bis 1831 gehörte er den Bautze- Ratgeber von Zar Nikolaus, unter-
ner Freimaurern an. Aus dieser Zeit richtete ihn in der russischen Sprache.
stammen zwei der bedeutendsten Stöckhardt arbeitete in der Gesetzge-
wissenscha* lichen Arbeiten Stöck- bungskommission mit und lehrte ab
hardts. Die „Tafeln zur Geschichte 1835 als Professor an der Kaiserlichen
des Römischen Rechts“ begründe- Rechtsschule. 1837 schrieb er als
ten seinen Ruhm. In der folgenden Lehrbuch für die juristischen Einlei-
Analyse zum Unterschied zwischen tungswissenscha* en die „Allgemeine
Zivil- und Strafrecht („Dolus civilis“ juristische Fundamentallehre“. Für
und „Dolus criminalis“) konnte er seine großen Verdienste um den Auf-
auf diese umfangreichen historischen bau einer modernen Juraausbildung
Studien zurückgreifen. Stöckhardt und Gesetzgebung in Russland wurde
diskutierte u. a. die Resozialisierung er zum Staatsrat ernannt, in den
von Stra* ätern als Ziel der Bestra- russischen Adelsstand erhoben und
fung, deren Erfolg er bezweifelte, und mit dem Annen-, dem Wladimir- und
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