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Gnauck, Friedrich Ernst
Gemeindevorstand und Erbgerichtsbesitzer in Kleindrebnitz
22.09.1852 Kleindrebnitz – 01.12.1927 Kleindrebnitz
V: Carl Gottfried (15.10.1802–30.3.1882), Erbrichter und Gemeindevorstand in Kleindrebnitz;
M: Eleonora Carolina geb. Richter (11.9.1818–18.1.1894), aus Weickersdorf; G: 11 Geschwister;
E: Emma Pauline geb. Friebel (3.11.1855–18.10.1932), aus Altstadt (Stolpen); K: 6 Söhne, darun-
ter Oskar (1.6.1877–1.6.1931, Gemeindevorstand in Kleindrebnitz), Bruno (2.11.1888–
16.9.1969, letzter Erbgerichtsbesitzer aus der Familie Gnauck), 3 Töchter, 1 P# egekind
Ernst Gnauck stammte aus einer alt-
eingesessenen Bauernfamilie, die sich
im benachbarten Goldbach schon im
16. Jahrhundert nachweisen lässt. We-
nig später ließen sich Nachkommen
im nahen Weickersdorf nieder. Nach
der Ableitung des Namens „Gnauck“
vom unterfränkischen „gnauken“
(bejahend nicken) ist anzunehmen,
dass frühere Vorfahren mit der Ost-
besiedelung nach Sachsen gekommen
waren. Der Kleindrebnitzer Zweig
ging im 18. Jahrhundert aus dem
Weickersdorfer hervor, dem auch
der Leisniger Altertumsforscher Max
Otto Gnauck angehörte.
Der Vater, Carl Gottfried Gnauck,
war nach der sächsischen Landge-
meindereform der erste gewählte
Gemeindevorstand (1839–1851) in Siegel des Erbgerichts Kleindrebnitz
Kleindrebnitz. Er kau* e 1849 zusätz-
lich zum Stammgut das Erbgericht Weil in Großdrebnitz der Lehrer für
Kleindrebnitz vom Rennersdorfer 136 Schüler zuständig war, schickten
Kammergutsverwalter J]q?>> sie ihren Sohn Ernst nach Bühlau
G]^^@K=| N?=. Es verblieb für zur Schule, um ihm einen optimalen
drei Generationen im Familienbesitz. Unterricht angedeihen zu lassen. Er
Die Eltern legten großen Wert auf wohnte in dieser Zeit bei einer älteren
eine gute Schulbildung ihrer Kinder. Schwester. Aufgrund der familiären
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